Zur Beachtung: Die Anzeige zur Anlage einer Abwassersammelgrube muss unabhängig von der Bauanzeige für die Laube gestellt
werden, die Abwassersammelgrube muss ein Fassungsvermögen von mindestens 3 Kubikmetern haben. Bei der Abnahme der Abwassersammelanlage muss ein gültiges Dichtheitszertifikat eines
anerkannten Sachverständigen vorliegen. Es sind einzureichen: a) Bauantrag vierfach.
b) Bauzeichnung vierfach (meist von den Lieferfirmen erhältlich). c) Baubeschreibung vierfach*;
dabei ist zu beachten, dass es zum Ausdruck kommt, dass die Abwassersammelgrube sickerdicht ist.
(*bitte nicht alle Anlagen mitkopieren) d)Lageplan, vierfach;
der Domschacht der Abwassersammelgrube muss mindestens 2m von der Parzellengrenze
entfernt liegen. Im Lageplan sind die Frischwasserleitungen blau und die Abwasserleitungen rot einzuzeichnen
und die Positionen der Entsorgungsstellen sind fortlaufend zu kennzeichnen und aufzuführen.