Bezirksverband der Kleingärtner
 Berlin-Steglitz e.V.
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Grundsätzlich bei der Anlage einer Abwassersammelgrube zu beachtenden Bestimmungen

<< PDF-Infoflyer zu Abwassersammelanlagen in Kleingärten vom Bezirksverband Steglitz>>

Zur Beachtung: Die Anzeige zur Anlage einer Abwassersammelgrube muss unabhängig von der Bauanzeige für die Laube gestellt werden, die Abwassersammelgrube muss ein Fassungsvermögen von mindestens 3 Kubikmetern haben.
Bei der Abnahme der Abwassersammelanlage muss ein gültiges Dichtheitszertifikat eines anerkannten Sachverständigen vorliegen.
Es sind einzureichen:
a)      Bauantrag vierfach.
b)      Bauzeichnung vierfach (meist von den Lieferfirmen erhältlich).
c)      Baubeschreibung vierfach*;
      dabei ist zu beachten, dass es zum Ausdruck kommt, dass die Abwassersammelgrube
      sickerdicht ist.
      (*bitte nicht alle Anlagen mitkopieren)
d)
      Lageplan, vierfach;
      der Domschacht der Abwassersammelgrube muss mindestens 2m  von der Parzellengrenze
     entfernt liegen. Im Lageplan sind die Frischwasserleitungen blau und die Abwasserleitungen
      rot einzuzeichnen
      und die Positionen der Entsorgungsstellen sind fortlaufend zu kennzeichnen und aufzuführen.

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