Bezirksverband der Kleingärtner
 Berlin-Steglitz e.V.
Goerzallee 106J, 12207 Berlin Telefon: (030) 833 19 02  - Telefax: (030) 833 57 30 eMail – buero@Kleingaertner-sind.net

Grundsätzlich beim Laubenbau zu beachtenden Bestimmungen

  • Bundeskleingartengesetz vom 28.2.1983
  • Bauordnung für Berlin
  • Verordnung über Lauben

o      Lauben dürfen einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem  Laubenvorplatz 24 qm
     bebaute Grundfläche (Außenmaße, ohne Dachüberstand) nichtüberschreiten.

o      Lauben dürfen nur eingeschossig sein.

o      Laubenhöhen zählen ab Fußbodenoberkante und dürfen eine Höhe von 3,50m nicht
     überschreiten.

o      Das Unterkellern ist verboten, es darf lediglich ein Vorratsraum mit Einstiegsklappe von
     2 qm Fläche und einer Tiefe von 80 cm erichtet werden.

o      Dachgauben sind nicht zulässig.

o      Der Dachüberstand rund um die Laube darf 80 cm nicht überschreiten.

o      Um die Laube laufende Traufkanten sind nicht in der 6% Versiegelungsregelung beinhaltet.
     Es müssen folgende Mindestabstände von den Parzellengrenzen eingehalten werden:

            1,50 m von der Einfriedung, wenn eine Parzelle angrenzt,

           3,00 m von der Einfriedung, wenn Straße-,Park- oder Privatgelände angrenzen.

     Unterlagen zur Beantragung sind über den Verein an den Bezirksverband zur Weiterleitung
     an das Bezirksamt 4-fach und mit Orginalunterschrift auf allen Unterlagen einzureichen.

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