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Es war das Jahr 1900, Berliner Laubenpieper beschlossen einen ersten Zusammenschluss aller Kolonien. Es sollte ein Verein gegründet werden, der die Rechte der Laubenpieper
wahrnahm. Es waren zunächst 8 Kolonien. Zur Aufgabe machte man sich: die Mitglieder durch Vorträge zu informieren, ein Verbandsorgan zu schaffen (Zeitung), den Rechtsschutz und selbst als
Generalpächter aufzutreten. Dieses Ansinnen und die Tätigkeit des Vereins trafen auf heftige Gegenwehr der bisherigen Generalpächter, so dass 1902 die Verbandszeitung ihr Erscheinen einstellen musste.
1903, ein neuer Vorsitzender an der Spitze des Vereins und eine neue Verbandszeitung trugen dazu bei, mit kräftiger Werbung für die Kleingartenidee mit Erfolg einzutreten. Der Verein konnte alsbald
auch als Generalpächter auftreten. Eine Namensänderung trat 1911 in Kraft. Der Verein hatte fortan den Namen ‘Verband der Laubenkolonisten Berlins und Umgebung‘. Der 1. Weltkrieg
setzte seine Zeichen, Not und Hunger traten auf die Bühne. Auf einmal wurden die Laubenpieper “hoffähig”. Sie trugen ja zur Entlastung des Hungers bei. Die Entwicklung ging weiter und der
erste anerkannte “rechtliche Schritt“ mündete im Kleingartengesetz von 1919. Die Geburtsstunde der ersten offiziellen Kolonien/ Bezirksverbände und somit auch unseres Bezirksverbandes war
gekommen. Die Weimarer Regierung erließ am 31.07.1919 das erste Kleingartengesetz. Der Inhalt des Gesetzes war folgender: soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche Ziele, die Definition Kleingarten und
der Kündigungsschutz für Kleingartenland. Der Provinzialverband Groß-Berlin der Kleingartenvereine bestand etwa 1926 aus 16 Bezirksverbänden. Die Kleingartenflächen in der Stadt nahmen stetig zu.
Auch die Gestaltung der Parzellen, aber auch die Lauben in Form und Verwendung. Man sprach bald das Verbot aus, dass in den Lauben nicht ganzjährig gewohnt werden durfte. Es war dann nur in den
Sommermonaten möglich. Dauerkleingartenanlagen (1926) machten von sich reden. Diese Form der auf Dauer gesicherten Kleingartenanlagen hatte Pachtverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die
Richtlinien für äußere Gestaltung der Dauerkleingartenanlagen sagten darüber aus: Wie die Größe der Lauben sein durfte, nämlich 20 qm, wie Spielplätze und Brunnen auszusehen hatten.
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