Hier finden Sie Bestimmungen, Grundrisspläne, Bauzeichnungen und Formulare zum regelgerechten Bau einer Gartenlaube.
Abstandsflächen und Grundrissplan mit eingemaßter Laube
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Grundsätzlich zu beachtende Bestimmungen
Bundeskleingartengesetz vom 28.2.1983
- Bauordnung für Berlin
- Verordnung über Lauben
- Lauben dürfen einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 qm bebaute Grundfläche (Außenmaße, ohne Dachüberstand) nichtüberschreiten.
- Lauben dürfen nur eingeschossig sein.
- Laubenhöhen zählen ab Fußbodenoberkante und dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.
- Das Unterkellern ist verboten, es darf lediglich ein Vorratsraum mit Einstiegsklappe von 2 qm Fläche und einer Tiefe von 80 cm erichtet werden.
- Dachgauben sind nicht zulässig.
- Der Dachüberstand rund um die Laube darf 80 cm nicht überschreiten.
- Um die Laube laufende Traufkanten sind nicht in der 6% Versiegelungsregelung beinhaltet. Es müssen folgende Mindestabstände von den Parzellengrenzen eingehalten werden:
- 1,50 m von der Einfriedung, wenn eine Parzelle angrenzt,
- 3,00 m von der Einfriedung, wenn Straße-,Park- oder Privatgelände angrenzen
Unterlagen zur Beantragung sind über den Verein an den Bezirksverband zur Weiterleitung an das Bezirksamt 4-fach und mit Orginalunterschrift auf allen Unterlagen einzureichen.