gut-geplante-laube

Hier finden Sie Bestimmungen, Grundrisspläne, Bauzeichnungen und Formulare zum regelgerechten Bau einer Gartenlaube.

Abstandsflächen und Grundrissplan mit eingemaßter Laube

Abb.: Abstandsflächen für Lauben und andere Gebäude

Abb.: Abstandsflächen für Bäume und Anpflanzungen

Grundsätzlich zu beachtende Bestimmungen

Bundeskleingartengesetz vom 28.2.1983

  • Bauordnung für Berlin
  • Verordnung über Lauben
  • Lauben dürfen einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 qm bebaute Grundfläche (Außenmaße, ohne Dachüberstand) nichtüberschreiten.
  • Lauben dürfen nur eingeschossig sein.
  • Laubenhöhen zählen ab Fußbodenoberkante und dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.
  • Das Unterkellern ist verboten, es darf lediglich ein Vorratsraum mit Einstiegsklappe von 2 qm Fläche und einer Tiefe von 80 cm erichtet werden.
  • Dachgauben sind nicht zulässig.
  • Der Dachüberstand rund um die Laube darf 80 cm nicht überschreiten.
  • Um die Laube laufende Traufkanten sind nicht in der 6% Versiegelungsregelung beinhaltet. Es müssen folgende Mindestabstände von den Parzellengrenzen eingehalten werden:
    • 1,50 m von der Einfriedung, wenn eine Parzelle angrenzt,
    • 3,00 m von der Einfriedung, wenn Straße-,Park- oder Privatgelände angrenzen

Unterlagen zur Beantragung sind über den Verein an den Bezirksverband zur Weiterleitung an das Bezirksamt 4-fach und mit Orginalunterschrift auf allen Unterlagen einzureichen.