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Allgemeines
Hinweis zur Kündigung: Zukünftig werden Kündigungen nur noch wie folgt anerkannt:
- Das Formular muss unbedingt vom Unterpächter verwendet werden.
- Der Verein darf weder einen Eingangsstempel noch eine Notiz vermerken.
- In der Kündigung dürfen keine Bedingungen oder Wünsche aufgeführt sein.