Sehr geehrter Garteninteressent,
auf dieser Seite finden Sie einige Informationen, wie Sie bei uns in Steglitz einen Kleingarten pachten können.
Gerade wir Stadtmenschen stellen immer wieder fest, wie angenehm wir den Aufenthalt in der freien Natur empfinden. Leider hat der Stadtmensch ohne Haus mit Garten dieses Gefühl eher selten. Vielleicht haben Sie schon einmal im Urlaub oder bei Freunden erlebt, wie es ist z.B. in eine Birne, direkt vom Baum geerntet, zu beißen. Dann bekommt so mancher den Wunsch einen eigenen Garten zu „beackern“.
Ein Kleingarten ist auch für Familien mit Kindern eine bezahlbare Alternative. Leider ist die Anzahl an Kleingärten in einer Stadt wie Berlin beschränkt, und es gibt auch immer wieder Begehrlichkeiten, Kleingartenkolonien in Bauland umzuwandeln. Deshalb gibt es für die Kleingartenanlagen Bewerberlisten für Interessenten. Die Wartezeiten sind einerseits abhängig von der Anzahl der frei werdenden Parzellen im Bezirk, anderseits von individuellen Wünschen der Interessenten.
Es ist schwer allgemein gültige Wartezeiten anzugeben. Diese Bewerberlisten werden in der Geschäftsstelle des Bezirksverbands geführt. Dieser ist auch der Pächter des Kleingartenlandes, das oft im Besitz des Landes oder des Bundes ist.
Wenn für Sie eine Kleingartenparzelle bereit steht, schließt der Bezirksverband mit Ihnen einen Unterpachtvertrag ab. Gleichzeitig werden Sie Mitglied im Kleingartenverein der Kolonie in der Ihre Kleingartenparzelle liegt. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie nun im Kreis Gleichgesinnter Tipps und Hilfe bekommen.
Die Steglitzer Kleingartenparzellen werden ausschließlich im Sinne des Bundeskleingartengesetz (BKleingG), mit dem vorrangigen Zweck des Anbaues von Obst und Gemüse, verpachtet.
Sie haben sicher noch viele Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten werden. Sie müssen nur eine Kontaktmail an uns senden, die wir dann schnellstmöglich beantworten. Wenn Sie sich entschieden haben, einen Kleingarten pachten zu wollen. können Sie gleich einen Antrag auf einen Kleingarten » ausfüllen. Diesen Antrag können Sie auch Online ausfüllen. Allerdings müssen Sie den Antrag an unsere Geschäftsstelle (Adresse bzw. Fax siehe Kopf) schicken, um in unsere Warteliste aufgenommen zu werden. Sie können uns natürlich auch gern in unserer Geschäftsstelle besuchen.
Ach, und keine Angst wir geben Ihre Daten nicht weiter! Datenschutz ist uns genauso wichtig wie Ihnen.
Wichtiger Hinweis! Bitte unbedingt beachten!
Eine Gartenverpachtung erfolgt nur durch den Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz e.V.. Ein eventueller Kauf des Pächterinventars oder der Baulichkeiten, vor Abschluss eines Pachtvertrages, führt nicht automatisch zu einer nachträglichen Vergabe dieser Parzelle, durch den Bezirksverband an Sie, und erfolgt auf Ihr alleiniges Risiko.