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Hier finden Sie Bestimmungen, einen bemaßten Bauplan, eine Baubeschreibung und einen Antrag zum Bau einer Abwassersammelanlage.
Grundsätzlich zu beachtende Bestimmungen
Zur Beachtung: Die Anzeige zur Anlage einer Abwassersammelgrube muss unabhängig von der Bauanzeige für die Laube gestellt werden, die Abwassersammelgrube muss ein Fassungsvermögen von mindestens 3 Kubikmetern haben.
Bei der Abnahme der Abwassersammelanlage muss ein gültiges Dichtheitszertifikat eines anerkannten Sachverständigen vorliegen.
Es sind einzureichen:
- Bauantrag vierfach.
- Bauzeichnung vierfach (meist von den Lieferfirmen erhältlich).
- Baubeschreibung vierfach (bitte nicht alle Anlagen mitkopieren); dabei ist zu beachten, dass es zum Ausdruck kommt, dass die Abwassersammelgrube sickerdicht ist.
- Lageplan, vierfach; der Domschacht der Abwassersammelgrube muss mindestens 2 m von der Parzellengrenze entfernt liegen. Im Lageplan sind die Frischwasserleitungen blau und die Abwasserleitungen rot einzuzeichnen und die Positionen der Entsorgungsstellen sind fortlaufend zu kennzeichnen und aufzuführen.