Hier finden Sie Bestimmungen, einen bemaßten Bauplan, eine Baubeschreibung und einen Antrag zum Bau einer Abwassersammelanlage.
Grundsätzlich zu beachtende Bestimmungen
Zur Beachtung: Die Anzeige zur Anlage einer Abwassersammelgrube muss unabhängig von der Bauanzeige für die Laube gestellt werden, die Abwassersammelgrube muss ein Fassungsvermögen von mindestens 3 Kubikmetern haben.
Bei der Abnahme der Abwassersammelanlage muss ein gültiges Dichtheitszertifikat eines anerkannten Sachverständigen vorliegen.
Es sind einzureichen:
- Bauantrag 2-fach.
- Bauzeichnung 2-fach (meist von den Lieferfirmen erhältlich).
- Baubeschreibung 2-fach (bitte nicht alle Anlagen mitkopieren); dabei ist zu beachten, dass es zum Ausdruck kommt, dass die Abwassersammelgrube sickerdicht ist.
- Lageplan, 2-fach; der Domschacht der Abwassersammelgrube muss mindestens 2 m von der Parzellengrenze entfernt liegen. Im Lageplan sind die Frischwasserleitungen blau und die Abwasserleitungen rot einzuzeichnen und die Positionen der Entsorgungsstellen sind fortlaufend zu kennzeichnen und aufzuführen.